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So funktioniert Mieter­strom:

 

FAQs ‐ häufig gestellte Fragen:

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Was ist Mieterstrom?

Das BMWi sagt hierzu: "Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet" (Quelle: BMWi). Da Mieterstrom nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, fallen keine Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer oder Konzessionsabgaben an. Lediglich die EEG-Umlage muss bezahlt werden. Mieter und Vermieter können deshalb von günstigerem Strom profitieren.

Mieterstrommodelle können in der Praxis unterschiedliche Formen annehmen. Sie lassen sich flexibel nach den örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Interessen gestalten. Der Gebäudeeigentümer kann die Stromerzeugungsanlage selbst betreiben und die Stromverträge mit den Mietern abschließen. Er kann den Betrieb und Vertrieb aber auch an einen Dritten, z.B. an ein Stadtwerk oder Energiegenossenschaft übergeben.
 

Wie funktioniert ein typisches Mieterstrommodell?

Grob skizziert funktioniert ein Mieterstrommodell auf folgende Weise:

1. Die Solarenergie-Anlage/der Stromspeicher / das BHKW versorgt die Bewohner mit Strom
2. Reicht der Strom nicht aus, versorgt der örtliche Stromversorger das Gebäude mit Reststrom
3. Überschüssiger Strom wird auf Grund von Zeitunterschieden in der Produktion des Stroms und dessen Verbrauchs eingespeist
4. Der Bewohnerstrom wird über eigene geeichte Zähler abgerechnet
5. Die Stromversorgung wird zu jeder Zeit gewährleistet
 

Was sind die Vorteile von Mieterstrom?

Mieterstrom hat folgende Vorteile:

  • Mieter können den selbst erzeugten Strom günstiger beziehen als aus dem öffentlichen Netz: Dabei schließen die Mieter einen Stromvertrag mit dem Mieterstromanbieter/Energiedienstleister ab und werden somit direkt mit Gebäudestrom versorgt.
  • Mieterstrom setzt Impulse für den Zubau regenerativer Energietechnik; Mieter und Vermieter sind konkret an der Energiewende beteiligt.
  • Die Energieeffizienz von Wohngebäuden wird durch Mieterstrom erhöht.
  • Immobilienwerte steigen durch die Wertschöpfung aus vor Ort produziertem Ökostrom.
  • Die Stromnetze werden entlastet.

Welche Immobilien sind für Mieterstrom geeignet?

Mieterstrom eignet sich für Mehrparteienhäuser mit mehr als acht Wohneinheiten. Sofern Sie im Zuge eines Neubaus eine PV-Dachanlage oder ein BHKW planen, entwickeln wir gerne das passende Konzept für Sie. Je nach Technologie sind unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen (bei PV z. B. Statik, Verschattung, Dacheindeckung). Wenn bei Bestandsgebäuden bereits eine Solarenergieanlage oder ein Blockheizkraftwerk besteht, können diese zur Mieterstromanlage entwickelt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hierbei.
 

Welche Mieterstrom-Technologien gibt es?

Bei typischen Mieterstrommodellen können Sie sich zwischen Solarenergieanlage und Blockheizkraftwerk entscheiden: Mit einer Solaranlage erzeugen Sie auf dem Dach Ihrer Immobilie selbst Strom. Dabei wandeln Solarmodule das einstrahlende Sonnenlicht in elektrische Energie um, die Ihre Mieter direkt als Strom nutzen können. Wenn mehr Strom verbraucht wird als die Anlage liefert, werden Ihre Mieter mit Strom aus unserem Netz versorgt.

Bei einem Blockheizkraftwerk treibt ein Gas-Verbrennungsmotor einen Generator an. Dabei wird Strom produziert. Gleichzeitig entsteht Wärme, die zum Heizen genutzt wird. Dieses Prinzip wird Kraft-Wärme-Kopplung genannt und macht ein Blockheizkraftwerk so effizient. Ihre Mieter können sowohl Strom und Wärme aus dem Blockheizkraftwerk beziehen.
 

Welche Vergütung gibt es für Mieterstrom?

Das aktuelle Mieterstromgesetz sieht vor, dass Betreiber von Mieterstromanlagen einen Zuschlag zwischen 0,60 Cent und 2,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anlagengröße und gilt nur für Neuanlagen bis maximal 100 kW.

Der Mieterstromtarif darf laut Gesetzesentwurf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifes eines anderen Stromanbieters betragen, weil Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer bei Mieterstrom entfallen.
 

Was passiert, wenn eine Anlage zu viel oder zu wenig Strom für den Bedarf der Mieter produziert?

Überschüssigen Mieterstrom der Anlage darf der Vermieter zu den Konditionen des geltenden Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Sollte die Anlage dagegen zu wenig Strom für die Mieter produzieren, kann der Vermieter umgekehrt das öffentliche Stromnetz zu den üblichen Konditionen nutzen.